Lösung

Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund

Wenn Manfred Seifert stirbt, beerbt ihn seine Ehefrau allein, Tanja und Stefan Seifert erhalten zunächst nichts. §  2303 BGB sieht allerdings vor, dass ein enterbter Abkömmling, also Kind, Enkel usw., den sogenannten Pflichtteil erhält. Dieser stellt sozusagen den Mindestanteil dar, den Kinder nach dem Gesetz am Nachlass ihrer Eltern erhalten sollen.

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Die Kinder Tanja und Stefan Seifert erhalten demnach keinen Anteil an Nachlassgegenständen, sondern einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags aus dem Wert des Nachlasses in Höhe ihrer Pflichtteilsquote. Um ihren Anspruch berechnen zu können, steht ihnen das Recht zu, von ihrer Mutter Frauke Seifert als Alleinerbin Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses zu verlangen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Nachlass von Manfred Seifert nur aus denjenigen Gegenständen besteht, die ihm auch zu Lebzeiten gehört hatten. Das Vermögen von Frauke Seifert selbst bleibt bei dieser Berechnung außer Betracht.