Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund |
Frauke und Manfred Seifert sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Sie sind je hälftiger Miteigentümer des von ihnen bewohnten Hausgrundstücks (Wert: 250.000 €) und verfügen über Sparvermögen i.H.v. 100.000 €. Aus der Ehe sind die beiden Kinder Tanja und Stefan Seifert hervorgegangen. Frauke und Manfred Seifert verfassen ein handschriftliches Testament, in dem es u.a. heißt: "Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Beim Tod des Letztversterbenden von uns erben unsere Kinder zu gleichen Teilen." Sie wollen jetzt wissen, ob das eine günstige Gestaltung ist, wenn Manfred verstirbt.
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