Kurzüberblick

Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund

Beim Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig für den ersten Todesfall zum Alleinerben ein. Ebenso legen sie gemeinsam fest, wer beim Tod des Überlebenden dessen Erbe wird (§  2269 BGB). Dabei sind erbschaftsteuerliche Aspekte ebenso zu berücksichtigen wie die Tatsache, dass im ersten Todesfall pflichtteilsberechtigte Kinder enterbt werden (§  2303 BGB).

Letzte redaktionelle Änderung: 09.03.2021