FG Berlin - Beschluss vom 29.03.1996
II 345/94
Normen:
FGO § 69 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 ;

1. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheides; 2. Berechtigtes Interesse an der Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an einem Gesetz

FG Berlin, Beschluss vom 29.03.1996 - Aktenzeichen II 345/94

DRsp Nr. 2003/11695

1. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheides; 2. Berechtigtes Interesse an der Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an einem Gesetz

1. Für einen gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheides fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn der Antrag mit Einwänden begründet wird, die ausschließlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Grundlagenbescheides betreffen. 2. Bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes fordert der BFH in ständiger Rechtsprechung ein besonderes berechtigtes Interesse an der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen den mit der Klage - Aktenzeichen II 346/94 - angefochtenen Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid für das Grundstück ... auf den 1. Januar 1994, mit dem der Antragsgegner den Einheitswert unter Berücksichtigung des Wegfalls der Ermäßigung von 20 % für Grundstückswerte in Berlin (West) belegener bebauter Grundstücke fortgeschrieben und den Grundsteuermeßbetrag entsprechend neu festgesetzt hatte. Der Antragsteller hält die gesetzlichen Grundlagen für die Änderung für verfassungswidrig, insbesondere gleichheitswidrig, und beantragt sinngemäß,