FG Köln - Urteil vom 22.11.2001
10 K 7295/95
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
AuA 2005, 167
DB 2004, 2611
EFG 2004, 1445

Abfindungszahlungen aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs zwischen AG und AN

FG Köln, Urteil vom 22.11.2001 - Aktenzeichen 10 K 7295/95

DRsp Nr. 2004/10997

Abfindungszahlungen aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs zwischen AG und AN

1. Eine Abfindungszahlung ist keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn die Abfindung bereits bei Abschluss oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden ist und die Zahlung die Erfüllung der auf den Arbeitsvertrag beruhenden Leistungsverpflichtung darstellt. 2. Im Falle eines Vergleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, inwiefern der Vergleich nur klärende und feststellende Wirkung hat und inwiefern durch ihn neue Berechtigungen und Verpflichtungen begründet werden sollen.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand: