FG Niedersachsen, vom 12.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 1/08
Abführung der Umsatzsteuer eines Prostituiertenlohns; Zurechnung einer Leistung der unmittelbar handelnden Prostituierten oder den Betreibern von Bordellen; Möglichkeiten bzgl. der Unbeachtlichkeit eines ordnungsgemäß gestellten Beweisantrags durch das Gericht
BFH, Beschluss vom 25.11.2009 - Aktenzeichen V B 31/09
DRsp Nr. 2010/5244
Abführung der Umsatzsteuer eines Prostituiertenlohns; Zurechnung einer Leistung der unmittelbar handelnden Prostituierten oder den Betreibern von Bordellen; Möglichkeiten bzgl. der Unbeachtlichkeit eines ordnungsgemäß gestellten Beweisantrags durch das Gericht