Abgabenordnung: Zurückweisung eines Bevollmächtigten mit Befähigung zum Richteramt
FG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - Aktenzeichen 3 K 8/13
DRsp Nr. 2014/1534
Abgabenordnung : Zurückweisung eines Bevollmächtigten mit Befähigung zum Richteramt
Ob die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine altruistische Vertretung durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt nicht ausgeschlossen werden dürfe, wie in den anderen geänderten Verfahrensordnungen (z. B. § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO) auch für die Vertretung im Steuer-Verwaltungsverfahren gilt und deshalb § 80 Abs. 5AO insoweit grundrechtswidrig ist, bleibt unentschieden, nachdem das Verwaltungsverfahren abgeschlossen und kein Rechtsschutzbedürfnis oder Fortsetzungsfeststellungsinteresse mehr erkennbar ist.