BFH - Beschluß vom 16.11.1999
XI B 108/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 3 S. 3, § 116 Abs. 1 Nr. 3, § 119 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 475

Ablehnung eines Vertagungsantrages

BFH, Beschluß vom 16.11.1999 - Aktenzeichen XI B 108/99

DRsp Nr. 2000/505

Ablehnung eines Vertagungsantrages

Die behauptete rechtswidrige Ablehnung eines Vertagungsantrages eröffnet nicht die zulassungsfreie Revision gem. § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, sondern kann einen mit der NZB geltend zu machenden Verfahrensmangel der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.S.d. § 119 Nr. 3 FGO darstellen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 3 S. 3, § 116 Abs. 1 Nr. 3, § 119 Nr. 3 ;

Gründe:

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben gegen die Vorentscheidung Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt. Sie rügen, "daß trotz Verlegungsantrag wegen Krankheit, diesem ohne zwingenden Grund nicht stattgegeben wurde (Verfahrensmangel)".

Die Beschwerde ist unzulässig.