FG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.12.1997
12 K 179/97
Fundstellen:
EFG 1998, 746

Abschluß der Berufsausbildung bei Studium

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.1997 - Aktenzeichen 12 K 179/97

DRsp Nr. 2001/2639

Abschluß der Berufsausbildung bei Studium

Ein Hochschulstudium ist erst mit der erfolgreichen Ablegung des ersten Staatsexamens oder einer entsprechenden Abschlußprüfung (Diplomprüfung) abgeschlossen. Die Prüfung ist in dem Zeitpunkt erfolgreich abgelegt, in dem der Prüfungsteilnehmer offiziell von dem Prüfungsergebnis mündlich oder schriftlich unterrichtet wird.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld für das zweite Kind in Höhe von DM 220 nach § 66 Abs. 1 und 2 EStG für den Mai 1997 vorlagen.