I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammenveranlagte Ehegatten und haben zwei 1981 und 1984 geborene Kinder. Der Kläger erzielte in den Streitjahren als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit (1990: 371 033 DM; 1997: 350 269 DM), seine Ehefrau als Beamtin Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (1990 Teilzeit: 39 841 DM; 1997 Vollzeit: 83 049 DM).
Nach den nicht bestrittenen Angaben der Kläger haben diese in den jeweiligen Streitjahren folgende Versicherungsbeiträge geleistet:
1990 1997
DM DM
Ehemann:
Krankenkasse/Pflege mit Kindern und Ehefrau 5 542 10 969
Lebensversicherung 5 764 7 927
Weitere Versicherungen 3 322 3 823
Versorgungswerk der Rechtsanwälte 4 599 11 992
Unfall 683 936
Haftpflicht (ohne Kfz) 78 107
Haftpflicht (Kfz) 197 168
Erstattung Lebensversicherung - 1 924
Ehefrau:
Lebensversicherung 828 839
Kinder:
Unfallversicherung 325 504
Insgesamt 19 414 37 265
Außerdem wurden 1990 Bausparbeiträge in Höhe von 16 399 DM geltend gemacht.
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