Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. November 2014 4 K 1829/14 E aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I. Streitig ist die Abziehbarkeit von Scheidungskosten nach der Änderung des §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|