Das Rubrum des Urteils des Finanzgerichts Hamburg vom 14.06.2021 – 1 K 73/19 wird dahingehend berichtigt, dass anstelle des am xx.xx.2020 verstorbenen Herrn A als Klägerin zu 2. Frau B und als Kläger zu 3. Herr C zu benennen sind.
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 14.06.2021 – 1 K 73/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|