FG Köln - Urteil vom 20.05.2009
14 K 4223/06
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; EStG § 4 Abs. 4;
Fundstellen:
DStRE 2010, 67
EFG 2009, 1441

Abzugsfähigkeit von Kfz-Kosten für ein betrieblich wie auch privat genutztes Leasingfahrzeug

FG Köln, Urteil vom 20.05.2009 - Aktenzeichen 14 K 4223/06

DRsp Nr. 2009/20047

Abzugsfähigkeit von Kfz-Kosten für ein betrieblich wie auch privat genutztes Leasingfahrzeug

Ist ein Wirtschaftsgut weder notwendiges BV noch notwendiges Privatvermögen, so kann es gewillkürtes BV sein, wenn es objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt ist den Betrieb zu fördern. Auch Stpfl., die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, können gewillkürtes BV bilden.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; EStG § 4 Abs. 4;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob und unter welchen Voraussetzungen für ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Leasingfahrzeug (PKW) der private Nutzungswert nach der Ein-Prozent-Regelung angesetzt und abgegolten werden kann.