FG Hamburg - Urteil vom 17.12.2001
II 657/99
Normen:
EStG § 10b Abs. 1 ; EStG § 10b Abs. 4 ; AO § 173 Abs. 1 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 545

Abzugsfähigkeit von Spenden bei Neuaufnahme in einen Golf-Club

FG Hamburg, Urteil vom 17.12.2001 - Aktenzeichen II 657/99

DRsp Nr. 2002/4536

Abzugsfähigkeit von Spenden bei Neuaufnahme in einen Golf-Club

1. Die Aufhebung der Gemeinnützigkeit eines Vereins stellt für den Einkommensteuerbescheid eines Vereinsmitglieds, das dem Verein Spenden zugewendet hat, kein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. 2. Von der Führung eines Vereins (Golf-Club) erwartete Spenden, die von Neumitgliedern im Zusammenhang mit der Aufnahme in den Verein erwartet werden, stellen dann keine sog. "Beitrittsspenden" dar, wenn die Zahlung rechtlich nicht eingefordert werden kann.

Normenkette:

EStG § 10b Abs. 1 ; EStG § 10b Abs. 4 ; AO § 173 Abs. 1 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Abzugsfähigkeit von Spenden an einen Golfclub.

Der im Jahr 1934 geborene Kläger erzielte als Friseurmeister in den Streitjahren 1988 und 1989 Einkünfte aus Gewerbetrieb (... Tsd. DM bzw. ... Tsd. DM Veräußerungsgewinn in 1989), daneben (auch im Streitjahr 1990) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (... Tsd. DM, ... Tsd. DM und ... Tsd. DM). Der Gesamtbetrag der Einkünfte der Kläger betrug in den Streitjahren ... Tsd. DM, ... Tsd. DM und ... Tsd. DM.