BFH - Urteil vom 29.11.2017
X R 3/16
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, § 33;
Fundstellen:
BFHE 260, 218
FR 2019, 861
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 25.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 864/15

Abzugsfähigkeit von von dem Steuerpflichtigen zur Erlangung einer Beitragsrückerstattung selbst getragenen Krankheitskosten

BFH, Urteil vom 29.11.2017 - Aktenzeichen X R 3/16

DRsp Nr. 2018/4487

Abzugsfähigkeit von von dem Steuerpflichtigen zur Erlangung einer Beitragsrückerstattung selbst getragenen Krankheitskosten

Verzichtet ein Steuerpflichtiger auf die Erstattung seiner Krankheitskosten, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, können diese Kosten nicht von den erstatteten Beiträgen abgezogen werden, die ihrerseits die Höhe der abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 3 EStG reduzieren (Anschluss an die Senatsrechtsprechung zum Selbstbehalt, vgl. Urteile vom 18. Juli 2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821, und vom 1. Juni 2016 X R 43/14, BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55).

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. Januar 2016 6 K 864/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, § 33;

Gründe

I.