1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, wie hoch der entgeltliche Anteil einer verbilligten Vermietung an Angehörige ist, sowie die Berücksichtigung von Fahrten zur an die Eltern vermieteten Wohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Die Kläger werden vom Beklagten - dem Finanzamt (FA) - für das Streitjahr 2004 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt.
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