FG München - Urteil vom 04.12.2009
1 K 1289/09
Normen:
EStG § 12 Nr. 1 S. 2;
Fundstellen:
EFG 2011, 46

Abzugsverbot für Fahrten zur an die Eltern vermieteten Wohnung

FG München, Urteil vom 04.12.2009 - Aktenzeichen 1 K 1289/09

DRsp Nr. 2010/15453

Abzugsverbot für Fahrten zur an die Eltern vermieteten Wohnung

Reisekosten zu einer an die Eltern vermieteten Wohnung sind nicht als Werbungskosten abziehbar, weil sie wegen des Hereinspielens privater Gründe unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 12 Nr. 1 S. 2;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, wie hoch der entgeltliche Anteil einer verbilligten Vermietung an Angehörige ist, sowie die Berücksichtigung von Fahrten zur an die Eltern vermieteten Wohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Die Kläger werden vom Beklagten - dem Finanzamt (FA) - für das Streitjahr 2004 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt.