Der Antragsgegner (das Finanzamt) hatte (weitere) Einsprüche des Antragstellers als unzulässig verworfen. Das Finanzgericht hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Der Antragsteller hat Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt; er bittet um Nachschau. Die Sache sei von grundsätzlicher Bedeutung.
Der Antragsteller beantragt,
die Vollziehung der angefochtenen Bescheide auszusetzen.
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