FG Köln, Urteil vom 12.12.2001 - Aktenzeichen 11 K 6657/98
DRsp Nr. 2007/17515
AdV bei Aufteilung der Steuerschuld
1. Mit Aufteilung de Steuerschulden geht eine gewährte Aussetzung der Vollziehung ins Leere, wenn auf den Steuerpflichtigen keine vollstreckbaren Rückstände entfallen.2. Der Jahressteuerbescheid nimmt die Anforderung bereits fällig gewordener, nicht entrichteter Vorauszahlungen in seinen Regelungsgehalt auf.3. Die festsetzende Wirkung von Vorauszahlungen entfällt in diesem Fall für die Zukunft.