BFH - Beschluß vom 24.09.1999
XI S 20/98
Normen:
FGO § 69 Abs. 3 ;

AdV; Vorauszahlungsbescheid nach Jahressteuerbescheid

BFH, Beschluß vom 24.09.1999 - Aktenzeichen XI S 20/98

DRsp Nr. 2001/13379

AdV; Vorauszahlungsbescheid nach Jahressteuerbescheid

Die AdV eines VA setzt voraus, dass dieser in einem Hauptsacheverfahren noch abgeändert oder aufgehoben werden kann. Für einen Bescheid über die Festsetzung der ESt-Vorauszahlungen nach Ergehen des ESt-Jahresbescheids sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3 ;