AdV; Vorauszahlungsbescheid nach Jahressteuerbescheid
BFH, Beschluß vom 24.09.1999 - Aktenzeichen XI S 20/98
DRsp Nr. 2001/13379
AdV; Vorauszahlungsbescheid nach Jahressteuerbescheid
Die AdV eines VA setzt voraus, dass dieser in einem Hauptsacheverfahren noch abgeändert oder aufgehoben werden kann. Für einen Bescheid über die Festsetzung der ESt-Vorauszahlungen nach Ergehen des ESt-Jahresbescheids sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.