FG Köln, vom 17.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 9331/97
Änderungsbescheid bei anhängiger Nichtzulassungsbeschwerde
BFH, Beschluss vom 18.12.2003 - Aktenzeichen II B 31/00
DRsp Nr. 2004/1919
Änderungsbescheid bei anhängiger Nichtzulassungsbeschwerde
»Ergeht während des Verfahrens über eine zulässige, aber unbegründete Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ein Änderungsbescheid zu Lasten des Steuerpflichtigen, ist die Vorentscheidung entsprechend § 127FGO aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen.«