Auf die Revision des Beklagten werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.10.2019 – 4 K 4168/17 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 02.06.2017, beide soweit sie den Pauschalierungsbescheid betreffen, sowie der Pauschalierungsbescheid des Beklagten vom 20.01.2017 aufgehoben.
Soweit sie den Haftungsbescheid betrifft, wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben der Beklagte zu 48,5 % und der Kläger zu 51,5 % zu tragen.
I.
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