FG Saarland - Urteil vom 17.12.2009
1 K 1598/08
Normen:
AO § 85; BDSG § 19; Saarl. DSG § 20; IFG § 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 616

Akteneinsichtsrecht eines Insolvenzverwalters

FG Saarland, Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen 1 K 1598/08

DRsp Nr. 2010/3631

Akteneinsichtsrecht eines Insolvenzverwalters

1. Es besteht kein Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Einsicht in die beim Finanzamt i. R. d. Besteuerungsverfahrens des Schuldners geführten Akten zu dem einzigen Zweck, Insolvenzanfechtungsmöglichkeiten zu prüfen; es besteht aber ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das FA den Antrag unter Berücksichtigung des Abwehrinteresses des Staates ablehnt. 2. Die Abgabenordnung regelt bewusst kein Akteneinsichtsrecht. Diese spezielle Negativregelung ist gegenüber anderen Gesetzen (z. B. Datenschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz) abschließend.

1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 85; BDSG § 19; Saarl. DSG § 20; IFG § 1;

Tatbestand:

Der Kläger wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom ... zum Insolvenzverwalter der ... GmbH (nachfolgend: GmbH) bestellt, nachdem er bereits mit Beschluss vom ... zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden war. Der Beklagte hatte vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mehrere Vollstreckungen gegen die GmbH ausgebracht.