1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom ... zum Insolvenzverwalter der ... GmbH (nachfolgend: GmbH) bestellt, nachdem er bereits mit Beschluss vom ... zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden war. Der Beklagte hatte vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mehrere Vollstreckungen gegen die GmbH ausgebracht.
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