Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.05.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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