Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 18. Januar 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, hatte seit 1994 eine Verbindlichkeit gegenüber ihrer damaligen Mehrheitsgesellschafterin, V, die ausweislich des Jahresabschlussberichts zu verzinsen war (streitgegenständliche Verbindlichkeit).
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