Die Klägerin, eine GmbH, die zuvor unter ...-GmbH firmiert hatte und sich mittlerweile in Liquidation befindet, führt industrielle Schweißarbeiten aus. In den Streitjahren war der einzige Gesellschafter, Herr ... , der jetzige Liquidator, auch der alleinige Geschäftsführer.
Die Klägerin hat in ihren Gewinnermittlungen für 1993 bis 1995 u.a. folgende Zahlungen als Betriebsausgaben behandelt:
In 1993:
267.329,-- DM
an die Firma ..., im folgenden: ... (gemäß Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis, davon 88.975,50 DM für die Lieferung verschiedener Maschinen u.ä.)
in 1994:
1.355.742,-- DM
an die Firma ..., im folgenden: ... (gemäß Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis) und
146.217,-- DM
an ... (ohne Umsatzsteuerausweis),
in 1995:
2.118.904,-- DM
an ... (gemäß Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis),
103.350,-- DM
an die Firma ... Remscheid, im folgenden: L (gemäß Rechnungen vom 08. und 09. Januar 1996 mit Umsatzsteuerausweis)
176.000,-- DM
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