FG München vom 24.08.1999
7 K 4140/97
Fundstellen:
EFG 1999, 1248
NZG 2000, 224

Angemessene Gesellschafter-Geschäftsführer-Gewinntantiemen

FG München, vom 24.08.1999 - Aktenzeichen 7 K 4140/97

DRsp Nr. 2001/2956

Angemessene Gesellschafter-Geschäftsführer-Gewinntantiemen

Der Beweis des ersten Anscheins spricht für eine vGA, wenn Tantiemeversprechen gegenüber mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern insgesamt 50 % des Jahresüberschusses übersteigen. Er kann nicht dadurch widerlegt werden, dass die Gesellschafter-Geschäftsführer einen außergewöhnlich hohen Arbeitseinsatz erbringen. Erforderlich ist vielmehr, dass der Ertrag der GmbH ohne Einsatz eines größeren Betriebskapitals ausschließlich und unmittelbar von der persönlichen Arbeitsleistung des Gesellschafter-Geschäftsführers abhängig ist.

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist die Behandlung eines Teils einer Gewinntantieme an die Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).

Die Klägerin ist eine im Jahr 1982 gegründete GmbH. Gegenstand des Unternehmens sind Import, Export, Vertrieb sowie Vermittlung des Erwerbs bzw. Verkaufs von Textilien, modischen Erzeugnissen und Bekleidungsstücken aller Art und daneben Beratung anderer Unternehmen der Industrie und des Handels im Textil- und Bekleidungsbereich.

Am Stammkapital der Klägerin von 60.000 DM waren im Streitjahr die Herren B und L zu gleichen Teilen beteiligt. Beide sind zugleich zu Geschäftsführern bestellt.