Die Beteiligten streiten um die Anrechnung von erhaltenem Pflegegeld auf die als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten.
Die Kläger werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Beide Kläger beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, der Kläger als Versorgungsbezüge.
Der Kläger ist pflegebedürftig (Pflegestufe III) und lebt in einem Pflegeheim in K. Die für die Pflege entstehenden Aufwendungen werden ihm teilweise durch die Beihilfe und die Pflegeversicherung ersetzt.
Er hat außerdem bei der G eine Pflegezusatzversicherung im Tarif ... abgeschlossenen. Die hierfür gezahlten Beiträge hat er in den Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls in seinen Einkommensteuererklärungen als Sonderausgaben in der Rubrik "Kranken- und Pflegeversicherung" geltend gemacht. Aus dieser Versicherung bezieht er ein monatliches Pflegegeld. Für das Jahr 2004 erhielt er insgesamt ... Euro, in 2005 ... Euro. Die Versicherungsbedingungen lauten auszugsweise wie folgt:
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegekrankenversicherung
Teil I: Musterbedingungen 1997 (MB/EPV 97)
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