KG - Urteil vom 15.01.1997
26 U 1414/96
Normen:
VermG § 2 Abs. 3 S. 2; VermG § 15; VermG § 11a Abs. 3; BGB § 675; BGB § 670;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 17.01.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 708/94

Anspruch auf Aufwendungsersatz für eine VerwaltertätigkeitStaatlicher VerwalterBegriff der RestitutionBloße Aufhebung staatlicher Verwaltung

KG, Urteil vom 15.01.1997 - Aktenzeichen 26 U 1414/96

DRsp Nr. 2022/4784

Anspruch auf Aufwendungsersatz für eine Verwaltertätigkeit Staatlicher Verwalter Begriff der Restitution Bloße Aufhebung staatlicher Verwaltung

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Januar 1996 - 18 O 708/94 - geändert:

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin vom 28. Juni 1995 - 18 O 708/94 - wird aufrechterhalten.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % abzuwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin ist in Höhe von 27.465,06 DM beschwert.

Die Revision ist zugelassen.

Normenkette:

VermG § 2 Abs. 3 S. 2; VermG § 15; VermG § 11a Abs. 3; BGB § 675; BGB § 670;

Tatbestand: