OLG München - Beschluß vom 10.03.1997 (26 WF 615/97)
Die nach §§ 91 a Abs. 2, 567 Abs. 2, 569, 577 Abs. 2 ZPO zulässige Beschwerde der Beklagten ist unbegründet. Die Kosten des Rechtsstreits trägt, wie das Amtsgericht zutreffend dargelegt hat, nach billigem Ennessen die [...]