FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.11.2001
2 K 158/99
Normen:
FGO § 44 ; AO (1977) § 37 Abs. 1 § 347 Abs. 1 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 16 ; BGB § 138 ; FGO § 44 ;

Anspruch aus § 16 GrEStG als selbständiger Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis; Vorliegen eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts; Grunderwerbsteuer

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.11.2001 - Aktenzeichen 2 K 158/99

DRsp Nr. 2004/6806

Anspruch aus § 16 GrEStG als selbständiger Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis; Vorliegen eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts; Grunderwerbsteuer

1. Der Anspruch aus § 16 GrEStG tritt als weiterer (gegenläufiger) Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 37 Abs. 1 AO selbständig neben den Steueranspruch, so dass über diesen Anspruch gesondert zu entscheiden ist. Ein entsprechender Anspruch kann im finanzgerichtlichen Verfahren nur geltend gemacht werden, wenn hinsichtlich dieses Anspruchs aus § 16 GrEStG alle Prozessvoraussetzungen gegeben sind. Im Klageverfahren gegen einen Bescheid über die Erhebung der Grunderwerbsteuer kann deshalb nicht geltend gemacht werden, der Grundstückskaufvertrag sei rückgängig gemacht worden. Es fehlt insoweit an einem abgeschlossenen außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. 2. Ein Grundstückskaufvertrag begründet i.d.R. einen Erwerbsvorgang i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, es sei denn, der Kaufvertrag ist sittenwidrig und damit nichtig. 3. Ein sittenwidriges Rechtsgeschäft kann allenfalls dann vorliegen, wenn Leistung und Gegenleistung im Augenblick des Vertragsabschlusses in einem auffälligen Missverhältnis stehen.

Normenkette:

FGO § 44 ; AO (1977) § 37 Abs. 1 § 347 Abs. 1 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 16 ; BGB § 138 ; FGO § 44 ;

Tatbestand: