Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. GmbH (fortan: Schuldnerin). Er verlangt von der Beklagten, der früheren Steuerberaterin der Schuldnerin, gegenüber der DATEV zu erklären, daß sämtliche, die Schuldnerin betreffenden DATEV-Konten und DATEV-Auswertungen auf einen anderen, von ihm benannten Steuerberater übertragen werden. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, das Landgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich die Beklagte mit ihrer vom Landgericht zugelassenen Revision.
Das Rechtsmittel der Beklagten hat Erfolg.
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