FG Thüringen - Beschluss vom 14.11.2012
3 V 714/11
Normen:
AO § 91; AO § 191 Abs. 1; AO § 69; GmbHG § 64; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 33 Abs. 2; FGO § 114 Abs. 1 S. 1; FGO § 114 Abs. 1 S. 2; Thüringer Verwaltungskostengesetz § 1 Abs. 1; Thüringer Verwaltungskostengesetz § 1 Abs. 6; Thüringer Verwaltungskostengesetz § 12; Thüringer Verwaltungskostengesetz § 21 Abs. 1 S. 1; GG Art. 31; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2014, 51

Anspruch eines potentiellen Haftungsschuldners auf kostenlose Akteneinsicht im Wege der einstweiligen Anordnung durch das FG Überwachung der Akteneinsicht durch Behördenpersonal ist untrennbarer Teil der Akteneinsicht Kostenpflicht bei Fertigung von Kopien i. R. d. Akteneinsicht

FG Thüringen, Beschluss vom 14.11.2012 - Aktenzeichen 3 V 714/11

DRsp Nr. 2013/14884

Anspruch eines potentiellen Haftungsschuldners auf kostenlose Akteneinsicht im Wege der einstweiligen Anordnung durch das FG Überwachung der Akteneinsicht durch Behördenpersonal ist untrennbarer Teil der Akteneinsicht Kostenpflicht bei Fertigung von Kopien i. R. d. Akteneinsicht

1. Beantragt der potenzielle Haftungsschuldner kostenfreie Akteneinsicht im Rahmen des Haftungsprüfungsverfahren und teilt ihm die Finanzbehörde darauf vorab mit, dass die Akteneinsicht ausgehend von dem Zeitaufwand der Behörde bei der Durchführung der Akteneinsicht kostenpflichtig und unmittelbar im Anschluss an die Akteneinsicht bar zu bezahlen sei, so kann der Steuerpflichtige zulässigerweise im Finanzrechtsweg die Gewährung kostenloser Akteneinsicht im Wege der einstweiligen Anordnung beantragen (im Streitfall: Anordnung einer vorläufig kostenfreien Akteneinsicht durch das Finanzgericht).