FG Hamburg - Urteil vom 06.12.2001
VI 123/00
Normen:
AO § 42 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 587

Anteile an Dublin-Docks - Kapitalanlagegesellschaften bei der Einheitsbewertung

FG Hamburg, Urteil vom 06.12.2001 - Aktenzeichen VI 123/00

DRsp Nr. 2002/9440

Anteile an "Dublin-Docks" - Kapitalanlagegesellschaften bei der Einheitsbewertung

Zur Berücksichtigung einer "Dublin-Docks"-Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen der Einheitsbewertung der deutschen Mutter.

Normenkette:

AO § 42 ;

Tatbestand:

Streitig ist im Rahmen der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, ob die Beteiligung der Klägerin an einer irischen "Dublin-Docks"-Gesellschaft einen Gestaltungsmissbrauch darstellt, ob bei Verneinung dieser Frage die Voraussetzungen des Schachtelprivilegs nach Art. XXII Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa des deutsch-irischen Doppelbesteuerungsabkommens vorliegen und, falls dies nicht zutrifft, der Klägerin Vertrauensschutz zu gewähren ist.

Die Klägerin gehört zum X-Konzern; ihr Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.