BFH vom 10.11.1993
I S 9/93

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO

BFH, vom 10.11.1993 - Aktenzeichen I S 9/93

DRsp Nr. 1997/8665

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO

Setzt nur eine einmalige Ablehnung durch die Finanzbehörde, nicht jedoch eine Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung für jeden Verfahrensabschnitt voraus.

Für die Praxis:

Vorläufiger Rechtsschutz kann auch im Verfahren der Feststellung eines einheitlichen und gesonderten Gewinns im Wege der Aussetzung bzw. der Aufhebung der Vollziehung gewährt werden. Die Aussetzung der Vollziehung eines einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheids kann nur derjenige beantragen gegen den sich der angefochtene Feststellungsbescheid richtet oder der selbst klagebefugt ist.