I.
Der Kläger meldete zum 19.09.1997 ein Gewerbe "Verka... ...gen" an.
Der Beklagte (Finanzamt - FA-) gewährte dem durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertretenen Kläger für die Abgabe der Erklärung zur gesonderten Gewinnfeststellung 1997 stillschweigend eine Frist bis 28.02.1999 und bei Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung am 29.03.1999 eine Nachfrist bis 29.04.1999.
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