Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, die in den Niederlanden wohnenden Kläger für das Streitjahr 1993 zur Einkommensteuer zu veranlagen.
Die verheirateten Kläger hatten im Streitjahr ihren Wohnsitz in .../NL. Der Kläger war als Kraftfahrer bei der Firma ..., einem Speditionsunternehmen mit Sitz in einer deutschen Stadt, nicht selbständig beschäftigt. Er erzielte einen Bruttoarbeitslohn aus dieser Tätigkeit von 39.920,00 DM. Davon hat der Arbeitgeber Lohnsteuern in Höhe von 4.735,14 DM (Steuerklasse III) einbehalten und abgeführt. Daneben bezog der Kläger in der Zeit vom 01.01.1993 - 18.04.1993 von der AOK ... Krankengeld in Höhe von 10.966,32 DM.
Die Kläger erzielten im Streitjahr in den Niederlanden Einkünfte von weniger als 24.000,00 DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|