Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 25.06.2018 (
Die von der Klägerin an den Beklagten gem. § 104 ZPO nach dem vollstreckbaren Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 04.07.2017 zu erstattenden Kosten werden auf 60.234,35 € (in Worten sechzigtausendzweihundertvierunddreißig 35/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit dem 05.12.2016 festgesetzt.
Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
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