FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.02.2019
10 K 10235/16
Normen:
EStG § 15 Abs. 4 S. 3; KStG § 8 Abs. 1;

Anwendbarkeit von § 15 Abs. 4 S. EStG auf Verluste aus sog. Unlimited TurboBull Zertifikaten; Steuerliche Abzugsfähigkeit einer Gebühr für eine verbindliche Auskunft; Fehler bei der Körperschaft- und Gewerbesteuerveranlagung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.02.2019 - Aktenzeichen 10 K 10235/16

DRsp Nr. 2022/12588

Anwendbarkeit von § 15 Abs. 4 S. EStG auf Verluste aus sog. Unlimited TurboBull Zertifikaten; Steuerliche Abzugsfähigkeit einer Gebühr für eine verbindliche Auskunft; Fehler bei der Körperschaft- und Gewerbesteuerveranlagung

Tenor

Das Verfahren betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2008 wird eingestellt.

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31. Dezember 2008 vom 25. Oktober 2016 wird dahingehend geändert, dass der zum 31. Dezember 2008 verbleibende Verlustvortrag um 115.117.226 € erhöht wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit sie nicht in der Hauptsache erledigt ist.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 4 S. 3; KStG § 8 Abs. 1;

Tatbestand

1. 2. 3.