Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein im Jahr 2000 entstandener Veräußerungsgewinn nach § 16 Einkommensteuergesetz (EStG) der sog. Fünftelregelung oder dem halben Steuersatz unterliegt und ob der rückwirkende Wegfall des halben Steuersatzes mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz vereinbar ist. Kläger sind die Mitglieder der Erbengemeinschaft nach Herrn G U.
Die Eheleute G U und I U wurden im Jahr 2000 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Herr G U verstarb am 06.04.2011. Gesamtrechtsnachfolger wurden als Erben seine Kinder X U, W U, J U, L U und K U. Herr L U verstarb am 18.05.2019, Gesamtrechtsnachfolgerin wurde als Erbin dessen Ehefrau D U.
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