FG München vom 10.12.1996
13 K 1922/94
Fundstellen:
DB 1998, 497
EFG 1998, 196

Arbeitgeberzuschüsse an Gesellschafter-Geschäftsführer

FG München, vom 10.12.1996 - Aktenzeichen 13 K 1922/94 - Aktenzeichen 13 K 1923/94 - Aktenzeichen 13 K 1924/94

DRsp Nr. 2001/3010

Arbeitgeberzuschüsse an Gesellschafter-Geschäftsführer

1. Entrichtet der Arbeitgeber aufgrund der Sozialversicherungsgesetze Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, sind diese beim Arbeitnehmer kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. 2. Unabhängig von Mehrheits- und Stimmverhältnissen knüpft die gesetzliche Verpflichtung in § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH nicht an das Bestehen der sozialversicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen an. Sie besteht auch dann, wenn die GmbH als Arbeitgeber Zuschüsse zur Sozialversicherung rechtsirrtümlich aufgrund einer vermeintlichen gesetzlichen Verpflichtung zahlt und darauf verzichtet, die vom Sozialversicherungsträger bestrittenen Erstattungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Für die Praxis: