Streitig ist die steuerrechtliche Qualifizierung von Zahlungen einer Unterstützungskasse an den Kläger.
Der Kläger ist von Beruf Steuerberater. Ab 1992 wird er mit seiner Ehefrau zusammen veranlagt.
Der Kläger war in den Streitjahren geschäftsführender Gesellschafter der Firma F... Gesellschaft mbH (im Folgenden F) und seit dem 12.09.1989 Vorstandsmitglied der "U...einrichtung ... eV" (im Folgenden U-Einrichtung). Weitere Vorstandsmitglieder waren die Herren A und B. Außerdem war der Kläger Gründungsmitglied und stellvertretender Vorsitzender der 1989 gegründeten C, Arbeitsgemeinschaft ... eV, die als Dachverband der Unterstützungseinrichtung übergeordnet war. Ferner betrieb der Kläger zusammen mit einem Partner eine Steuerberatungs-Sozietät.
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