Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob die die Beklagte die Kindergeldfestsetzung für die Tochter A des Klägers, geb. am 17. September 1995, zu Recht für die Monate Februar 2015 bis Februar 2017 abgelehnt hat.
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