Der X. Senat des BFH hat das Bundesfinanzministerium (BMF) aufgefordert, einem Verfahren beizutreten, bei dem es um die Frage geht, wann Finanzierungskosten vor Beginn der erstmaligen Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 10 e Abs. 6EStG entstanden sind. Insbesondere ist zu entscheiden, ob vor Bezug gezahlte Schuldzinsen nur abziehbar sind, soweit sie wirtschaftlich auf den Zeitraum vor Bezug entfallen.