I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) sind Eheleute und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Antragsteller erzielte im Jahr 2000 (Streitjahr) durch den Verkauf eines im Jahr 1993 erworbenen Grundstücks einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 171 256,76 DM. Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) sah in dem Verkauf ein privates Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr.
Einkommensteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|