I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzgericht (FG) ein bei ihm anhängiges Verfahren zu Recht ausgesetzt hat.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) nahm den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) für nicht abgeführte Lohn-, Körperschaft- und Umsatzsteuer einer GmbH in Anspruch. Gegen den Haftungsbescheid in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24. September 2001 ist beim FG seit dem 12. Oktober 2001 ein Klageverfahren anhängig, über das noch nicht entschieden ist.
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