BFH vom 08.07.1993
VI R 78/91

Aufspaltung eines Arbeitsverhältnisses unzulässig (§ 40 a EStG)

BFH, vom 08.07.1993 - Aktenzeichen VI R 78/91

DRsp Nr. 1997/8746

Aufspaltung eines Arbeitsverhältnisses unzulässig (§ 40 a EStG)

Das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers kann nicht in ein Pauschalierungsarbeitsverhältnis und ein dem normalen Lohnsteuerabzug zu unterwerfendes Arbeitsverhältnis aufgespalten werden. Der Lohn unterliegt vielmehr einheitlich alternativ dem Lohnsteuerabzug oder der pauschalen Besteuerung.

Für die Praxis:

Damit bestätigt der BFH seine im Urteil vom 27.7.1990 (VI R 20/89, BStBl II 1990, 931) vertretene Rechtsansicht.