FG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.12.2013
5 K 1181/10
Normen:
EStG § 32 Abs. 2; GewStG § 5 Abs. 1 S. 3; GewStG § 7 S. 2; FGO § 155; ZPO § 240;
Fundstellen:
DStRE 2015, 787

Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags nach § 35 Abs. 2 EStG bei unterjährigem Ausscheiden des Gesellschafters

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2013 - Aktenzeichen 5 K 1181/10

DRsp Nr. 2014/3709

Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags nach § 35 Abs. 2 EStG bei unterjährigem Ausscheiden des Gesellschafters

1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin, einer Obergesellschaft, führt nicht zur Unterbrechung des Klageverfahrens über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, wenn die Feststellung des anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags auf der Ebene der Untergesellschaft nur feststellend in die Gewinnermittlung der Klägerin einfließt und sich erst bei der Einkommensteuerfestsetzung der Gesellschafter der Klägerin auswirkt. 2. Scheidet ein Kommanditist aufgrund der Veräußerung seines Kommanditanteils als Gesellschafter einer KG aus, erfolgt die Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Gesellschafter nach § 35 Abs. 2 EStG zeitanteilig unter Berücksichtigung des unterjährigen Gesellschafterwechsels und anhand des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels. 3. Der Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Gesellschafters beeinflusst nicht den allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel im Sinne des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG. 4. Dies gilt auch für die im Anteilsveräußerungsvertrag aufgenommene Regelung zur Belastung der ausscheidenden Gesellschafter mit der auf den Veräußerungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer.