Streitig ist, ob die Aufwendungen für ein während der Berufstätigkeit betriebenes erstmaliges Studium an einer Fachhochschule als Werbungskosten (Wk) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (nsA) abzugsfähig sind.
Die Kläger (Kl.) werden als Eheleute zur Einkommensteuer (ESt) zusammen veranlagt. Der Kläger erzielte in den Streitjahren 1994 und 1995 Einkünfte aus nsA. Nicht streitig ist, dass hiermit im Zusammenhang stehende Aufwendungen i.H.v ... DM im Streitjahr 1994 und ... DM im Streitjahr 1995 als Wk anzuerkennen sind. Für 1994 betrug die ESt ... DM und für 1995 zuletzt ... DM.
In den ESt-Erklärungen machte der Kläger für die Streitjahre weitere Aufwendungen, in Höhe von ... DM (1994) und ... DM (1995) als Wk geltend. Hierbei ging es um folgenden Sachverhalt:
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