FG Niedersachsen, vom 02.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 V 21/07
Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren; Beitritt des BMF zu einem vor dem Bundesfinanzhof anhängigen Beschwerdeverfahren
BFH, Beschluss vom 23.08.2007 - Aktenzeichen VI B 42/07
DRsp Nr. 2007/40033
Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren; Beitritt des BMF zu einem vor dem Bundesfinanzhof anhängigen Beschwerdeverfahren
»1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab 2007 geltende Abzugsverbot des § 9 Abs. 2EStG betreffend Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist.2. Ein Beitritt des Bundesministeriums der Finanzen zu einem vor dem Bundesfinanzhof anhängigen Beschwerdeverfahren ist jedenfalls dann unzulässig, wenn es sich um eine Sache wegen Aussetzung der Vollziehung handelt.«