BFH vom 09.08.1996
VI R 38/96

Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

BFH, vom 09.08.1996 - Aktenzeichen VI R 38/96

DRsp Nr. 1997/8178

Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

Die Aufwendungen für die Verlängerung einer Privatpilotenlizenz eines Flugbetriebingenieurs sind nicht bereits dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, wenn die gewonnenen Erfahrungen für den Beruf nützlich, vorteilhaft oder auch vom Arbeitgeber erwünscht sind.

Für die Praxis:

Die Rechtsprechung macht die Anerkennung der Aufwendungen für die Privatpilotenlizenz als Werbungskosten davon abhängig, daß eigene Flugerfahrungen unerläßlich oder die Erhaltung der Lizenz und die Durchführung von Flügen unmittelbare Voraussetzung für die Berufsausübung sind (BFH vom 17.11.1989, BStBl II 1990, 306 sowie BFH vom 14.2.1992, BFH/NV 1992, 725).